
Ihr Tierärztlicher Hausbesuchdienst
Auszug aus der Internetseite www.tierarzt-auf-raedern.deDer EU-Heimtierpass...
Der EU-Heimtierpass ist durch uns erhältlich. Wir sind von der Hamburger Tierärztekammer ermächtigt, ihn für eindeutig gekennzeichnete und von uns gegen Tollwut geimpfte Tiere auszustellen. Bei Tieren die nicht von uns geimpft wurden, muss anhand der Angaben im alten Impfpass eindeutig festzustellen sein, dass das entsprechende Tier vor der letzten im Impfpass eingetragenen Tollwutimpfung eindeutig gekennzeichnet war. Dann und leider nur dann dürfen wir ihnen jederzeit einen EU-Heimtierpass ausstellen. Ist dies nicht der Fall, muss das Tier nach erfolgter Kennzeichnung erneut gegen Tollwut geimpft werden, damit der EU-Heimtierpass gültig wird. Damit will der Gesetzgeber sicher stellen, dass die Pässe wirklich nur an geimpfte Tiere ausgegeben werden. Das ist zwar im Einzelfall sicher ärgerlich, aber im Hinblick auf die jüngsten Todesfälle durch den Biss eines niedlichen aus dem Urlaub mitgebrachten Hundewelpen sehr sinnvoll.Der EU-Heimtierpass gilt seit dem 3. Juli 2004. Alte Impfbescheinigungen galten übergangsweise noch bis zum 30. September 2005.
Er ist verpflichtend für Personen, die mit Hund, Katze oder Frettchen in andere EU-Mitgliedstaaten reisen wollen. Für andere Haustiere wie Kaninchen, Meerschweinchen oder Vögel gilt der Pass nicht. Wer nicht beabsichtigt, mit seinem Tier auf Reisen zu gehen, kann auch für Hund, Katze und Frettchen weiterhin den gelben „Internationalen Impfpass“ (auch durch uns erhältlich) verwenden.
Die gesetzlichen Regelungen für den Heimtierpass sind umfassend und ändern sich dauernd. Wir versuchen deshalb gar nicht erst hier aufzuschlüsseln, was wie und ab wann wo gilt. Das überlassen wir den Experten. Wir zeigen Ihnen hier nur, wo Sie diese Informationen bekommen:
- Checkliste des BMELV zum Reisen mit Hunden und Katzen (http://www.bmelv.de/).
- Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL): Regelungen für Reisen mit Hunden, Katzen und Frettchen innerhalb der EU (http://www.bmelv.de/).
- EUROPA: Regelungen für die Verbringung von Hunden, Katzen und Frettchen sowohl zwischen den Mitgliedstaaten als auch aus Drittländern in die EU (http://europa.eu.int/comm/food/animal/liveanimals/pets/index_de.htm).
- Informationen der Bundestierärztekammer zum EU-Heimtierpass (http://www.bundestieraerztekammer.de/fachliches/tierseuchen/eu-heimtierpass/index.htm).
Vor jeder Reise sollten Sie sich im Internet erneut über eventuelle Neuregelungen bezüglich des Reiseziels und der Rückführungsbedingungen erkundigen. Eventuell müssen Sie Ihre Reiseplanungen sehr langfristig machen, weil einige Länder eine monatelange Prozedur von Überprüfungen verlangen (z.B. UK > 6 Monate).
Bedenken Sie unbedingt auch, dass es in anderen Ländern andere Krankheiten gibt. Schützen Sie Ihr Tier von den Reisekrankheiten (Infos hier: http://www.msd-tiergesundheit.de/news-public/reisekrankheiten.aspx). Wir beraten Sie gern.
© by Tierarzt auf Rädern Ihr Tierärztlicher Hausbesuchdienst in Hamburg Dr. med. vet. Imke Rieksmeier Tel: 0172 / 724 03 32 | Fax: 040 / 64 53 96 97 Internet: http://www.tierarzt-auf-raedern.de |
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